Praxis
Förderung für KI im Betrieb: Welche Programme gibt es in Bayern?
Bis zu 50 Prozent Zuschuss mit dem Digitalbonus, Geld für Beratung und Weiterbildung, kostenlose Unterstützung: Welche Förderung für KI-Projekte kleiner Betriebe in Bayern infrage kommt.
Ein Elektrobetrieb aus dem Landkreis Kelheim möchte Angebote und Rechnungen mit KI schneller bearbeiten. Dafür sollen Postfach, Warenwirtschaft und Kalender verbunden werden, ein Projekt für rund 9.000 Euro. Der Inhaber fragt sich, ob es dafür Fördergeld gibt. Die Antwort lautet: oft ja, aber nur, wenn man die Reihenfolge einhält. Wer zuerst bestellt und dann den Antrag stellt, geht leer aus.
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig, und Kontingente sind manchmal schnell vergeben. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor einem Antrag auf den Seiten der Programme. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Digitalbonus Bayern: Zuschuss für Digitalisierung und KI
Der Digitalbonus des bayerischen Wirtschaftsministeriums läuft vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Er fördert zwei Bereiche: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Bei der Digitalisierung nennt das Programm den Einsatz von künstlicher Intelligenz ausdrücklich.
Wer ist berechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Vollzeitstellen und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Dazu gehören Handwerk, Handel, Gastronomie, Hotels und Dienstleister mit Gewerbe. Apotheken sind seit Mai 2025 ebenfalls berechtigt.
Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken, Vereine, gGmbHs und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Kommunen können deshalb ebenfalls keinen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
- Leistungen externer Anbieter, etwa die Einrichtung einer KI-Lösung, Anbindungen an Ihre Programme und Programmierung,
- Software, die für Ihr Vorhaben entwickelt oder angepasst wird,
- Beratung und Schulung, aber nur zusammen mit einer Umsetzung und höchstens zur Hälfte der Ausgaben.
Nicht gefördert werden unter anderem Standardsoftware, Standard-Webseiten und -Webshops, Ersatzbeschaffungen, Leasing und die Arbeitszeit eigener Mitarbeitender. Ebenso ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen ein Gesetz verpflichtet. Lizenz- und Servicegebühren zählen höchstens für 18 Monate. Hardware wie Server und PCs ist nicht förderfähig, Ausnahmen gibt es etwa für IT-Sicherheit. Ob ein reines KI-Abo als Standardsoftware gilt, regelt das Programm nicht ausdrücklich. Im Zweifel fragen Sie bei der Bewilligungsstelle nach.
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Variante | Zuschuss | Bedingung |
|---|---|---|
| Digitalbonus Standard | bis zu 50 %, höchstens 7.500 € | je Bereich (Digitalisierung, IT-Sicherheit) eine Förderung in der Laufzeit |
| Digitalbonus Plus | bis zu 50 %, höchstens 30.000 € | nur bei besonderem Innovationsgehalt, statt Standard und nicht zusätzlich |
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Umsetzen müssen Sie das Vorhaben innerhalb von 18 Monaten. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abschluss, und die geförderte Lösung müssen Sie drei Jahre lang nutzen. Weitere Zuschüsse für dieselben Ausgaben sind ausgeschlossen, Förderkredite dagegen möglich. Der Zuschuss ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Sie geben dafür beim Antrag an, welche anderen Beihilfen Ihr Betrieb in den letzten Jahren erhalten hat.
So stellen Sie den Antrag
- Nur online mit ELSTER: Sie brauchen ein ELSTER-Unternehmenskonto. Richten Sie es rechtzeitig ein, die Registrierung dauert einige Tage.
- Nur durch den Betrieb selbst: Dienstleister oder Fördermittelberater dürfen den Antrag nicht für Sie stellen.
- Am Monatsanfang: Es gibt monatliche Kontingente. Die Antragstellung startet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats. Ist das Kontingent vergeben, geht es im Folgemonat weiter.
- Erst bestätigen lassen, dann beauftragen: Bestellen oder beauftragen Sie nichts, bevor Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail haben, auch nicht mündlich.
Zuschuss für Beratung: BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Anders als beim Digitalbonus sind hier auch freie Berufe berechtigt. Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ob es danach weitergeht, steht noch nicht fest.
- Höhe in Bayern: 50 Prozent von höchstens 3.500 Euro Beratungskosten, also bis zu 1.750 Euro.
- Was gefördert wird: eine individuelle Beratung zur Unternehmensführung von bis zu fünf Tagen. Workshops, Seminare und die Umsetzung selbst werden nicht gefördert.
- Neutral: Die Beratung darf nicht darauf zielen, Produkte oder Leistungen des Beraters zu verkaufen. Der Berater muss beim BAFA registriert sein.
- Reihenfolge: Der Antrag läuft online über eine Leitstelle. Den Beratungsvertrag schließen Sie erst, wenn deren Informationsschreiben vorliegt. Schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn.
- Praxen: Bei Ärztinnen, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern wird nur eine Beratung zu einem Qualitätssicherungssystem gefördert.
Kredite mit Zuschuss: KfW und LfA
Für größere Vorhaben gibt es Förderkredite, die Sie über Ihre Hausbank beantragen:
- ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW (511/512): Er hat zum 1. Juli 2025 den bisherigen ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit abgelöst. Berechtigt sind auch Einzelunternehmer und Freiberufler. In den Stufen 2 und 3 gibt es einen Zuschuss von 3 oder 5 Prozent auf den ausgezahlten Kredit, in Stufe 1 keinen. KI-Projekte fallen nur in die höchste Stufe, wenn die KI mit unternehmenseigenen Daten arbeitet. Standardsoftware mit eingebauten KI-Funktionen zählt nicht dazu.
- Digitalisierungskredit der LfA Förderbank Bayern: ähnlich aufgebaut, ebenfalls über die Hausbank.
Für kleine Projekte von wenigen Tausend Euro lohnt sich der Aufwand eines Kredits meist nicht. Bei größeren Investitionen sollten Sie ihn mit Ihrer Bank besprechen, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Weiterbildung und Coaching
- Weiterbildung von Beschäftigten (Agentur für Arbeit): Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten bekommen die Lehrgangskosten in der Regel vollständig erstattet, dazu einen Zuschuss zum Lohn. Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen, Kurs und Bildungsträger müssen nach AZAV zugelassen sein. Für kurze KI-Schulungen passt das also nicht.
- Betriebliche Weiterbildung (ESF+ Bayern): Zuschuss von 50 Prozent zu externen Dozenten für Schulungen im eigenen Betrieb, ab 20 Unterrichtseinheiten und fünf Teilnehmenden. Antragsberechtigt sind nur juristische Personen wie eine GmbH, keine Einzelunternehmen. Bis zur Entscheidung vergehen etwa zwei Monate.
- INQA-Coaching (Bundesarbeitsministerium): gefördert werden 80 Prozent von höchstens 1.200 Euro pro Tag, für bis zu zwölf Tage. Thema ist die Arbeitsorganisation im digitalen Wandel. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, beraten dürfen nur autorisierte INQA-Coaches, und der Betrieb muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.
Kostenlose Unterstützung
- Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg: kostenlose Angebote für ganz Bayern, mit einem Standort in Regensburg und Schwerpunkten zu KI. Das bisherige Netzwerk endet Ende 2026. Ab 2027 ist ein gemeinsames Zentrum für Bayern und Thüringen geplant, mit mindestens einer Anlaufstelle in Bayern. Wer es betreibt und wann es startet, steht noch nicht fest.
- Vereine: Das Programm „digital verein(t)“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen in Bayern bietet kostenlose Workshops und Beratung, auch zu KI.
- Fragen zur KI-Verordnung: Der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur hilft kostenlos. Einen Überblick gibt unser Artikel Die EU-KI-Verordnung einfach erklärt.
Für mittelständische Unternehmen gibt es außerdem das bayerische Programm KI-Transfer Plus. Es ist kein Zuschuss, sondern ein begleitetes Programm über neun Monate. Die Teilnahme kostet 29.000 Euro netto, der nächste Durchgang beginnt im April 2027. Für kleine Betriebe passt es meist nicht.
Diese Programme gibt es nicht mehr
Manche Programme tauchen in älteren Ratgebern noch auf, sind aber beendet oder gestoppt:
- Digital Jetzt lief bis Ende 2023.
- go-digital wird seit Anfang 2025 nicht fortgeführt.
- Innovationsgutschein Bayern: nicht beendet, aber ausgesetzt. Anträge sind laut IHK Regensburg voraussichtlich bis 2027 nicht möglich. Er fördert ohnehin Forschung und Entwicklung zusammen mit Forschungseinrichtungen.
- ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) wurde durch den ERP-Förderkredit Digitalisierung ersetzt.
So gehen Sie vor
- Vorhaben beschreiben: Was soll die KI erledigen, welche Programme werden verbunden, was kostet es ungefähr?
- Programm wählen: Prüfen Sie Rechtsform und Größe. Gewerbebetriebe schauen zuerst auf den Digitalbonus, freie Berufe und Praxen auf BAFA und Kredite.
- Angebot einholen, aber nicht unterschreiben: Für den Antrag brauchen Sie eine Kostenaufstellung.
- Antrag stellen und Bestätigung abwarten: Erst danach beauftragen Sie.
- Belege sammeln: Rechnungen und Zahlungsnachweise brauchen Sie für den Verwendungsnachweis.
Fazit
Für viele kleine Gewerbebetriebe in Bayern ist der Digitalbonus der schnellste Weg zu einem Zuschuss für ein KI-Projekt, bis zur Hälfte der Kosten. Entscheidend sind die Reihenfolge und der richtige Zeitpunkt am Monatsanfang. Wenn Sie ein Vorhaben planen, beschreiben wir es im kostenlosen KI-Check gemeinsam. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, das Sie für Ihren Antrag nutzen können. Welche Aufgaben sich für den Einstieg eignen, zeigt unser Artikel KI im kleinen Betrieb.
Quellen
- Digitalbonus Bayern: Förderprogramm
- Digitalbonus Bayern: Häufige Fragen
- Digitalbonus Bayern: Antragstellung
- Richtlinie Digitalbonus Bayern vom 27. Juni 2024 (BayMBl. 2024 Nr. 315)
- Richtlinie Digitalbonus Bayern, geltende Fassung (Bayern.Recht)
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512)/)
- LfA Förderbank Bayern: Digitalisierungskredit
- Bundesagentur für Arbeit: Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten
- ESF+ Bayern: Betriebliche Weiterbildung (Aktion 1.3)
- INQA-Coaching: Informationen für KMU
- Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg
- digital verein(t)
- Bayern Innovativ: KI-Transfer Plus
- IHK Regensburg: Innovationsgutschein